Allgemeine Geschäftsbedingungen der Profiteam Unternehmensberatung Inh. Wolfram Sicks
§1 - Generelle Bestimmungen
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unterliegen alle Angebote oder Dienstleistungen von Profiteam und alle sich daraus ergebenden Verträge und Vereinbarungen diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen, denen hiermit ausdrücklich widersprochen wird, sowie mündliche Nebenabreden bedürfen in jedem Einzelfall der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Profiteam.
§2 - Erbringung von Dienstleistungen
Die Profiteam erteilten Aufträge, insbesondere für Prüf-, Zertifizierungs- und Gutachtertätigkeiten sowie Lieferungen, werden nach den anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung der geltenden Vorschriften und – soweit nicht besondere Abmachungen getroffen worden sind – in der bei Profiteam üblichen Handhabung durchgeführt.
§3 - Gewährleistung
Profiteam übernimmt keine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit (einwandfreie Beschaffenheit) und Funktionsfähigkeit weder der begutachteten oder geprüften Teile noch der Gesamtanlage; insbesondere übernimmt Profiteam keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Anlagen, soweit diese Fragen nicht Gegenstand des Auftrages sind.
§4 - Übertragung von Leistungen
Profiteam hat das Recht, die vertragsgegenständlichen Leistungen ganz oder teilweise einem sorgfältig ausgesuchten und ihr geeignet erscheinenden Beauftragten oder Subunternehmer zu übertragen. Der Auftraggeber ermächtigt Profiteam, alle für die Erfüllung der übertragenen Leistungen erforderlichen Informationen dem Beauftragten oder Subunternehmer offenzulegen.
§5 - Datenerhebung
Von schriftlichen Unterlagen, die Profiteam zur Einsicht überlassen oder die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, dürfen Abschriften zu den Akten von Profiteam genommen werden. Die für Untersuchungszwecke beim Auftraggeber entnommenen Proben gehen in das Eigentum von Profiteam über.
§6 - Preise
Sofern keine Preisvereinbarungen zwischen Profiteam und dem Auftraggeber getroffen wurden, bestimmen sich die von dem Auftraggeber zu zahlenden Preise nach dem gültigen offiziellen Leistungsverzeichnis von Profiteam, das Gegenstand von Anpassungen sein kann. Die Preise verstehen sich ausschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, die in den Rechnungen von Profiteam gesondert ausgewiesen wird.
§7 - Zahlung
Die Rechnungen von Profiteam sind ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber ist nur insoweit berechtigt, Zahlungen aufgrund von Auseinandersetzungen mit Profiteam zurückzubehalten oder mit von ihm behaupteten Ansprüchen gegenüber Profiteam aufzurechnen, als seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Ist der Auftraggeber kein Unternehmer, so steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht darüber hinaus nur dann zu, soweit es auf einen Gegenanspruch gestützt wird, der aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
§8 - Verschwiegenheitsklausel
Profiteam und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen durch den Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen verpflichtet, soweit diese Tatsachen sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen.
§9 - Urheberrechte
An von Profiteam erstellten Gutachten, Prüfungsergebnissen, Berechnungen etc. stehen Profiteam die Urheberrechte zu.
§10 - Elektronische Datenverarbeitung
Profiteam speichert für eigene Zwecke Daten des Geschäftsverkehrs, falls erforderlich, in einer Datenverarbeitungsanlage.
§11 - Gerichtsbarkeit
Alle Streitigkeiten, die sich aus vertraglichen Beziehungen unter Bezugnahme auf diese Allgemeinen Auftragsbedingungen ergeben, unterliegen der Anwendung und Auslegung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen ist – soweit gesetzlich zulässig – Ottweiler/Saar. Profiteam ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dem für seinen Geschäfts- bzw. Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.
Ottweiler 2024
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